Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeines

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungenen gelten für alle auch in Zukunft abzuschließenden Geschäfte der Firma A. Kubesch & CoKG (im folgenden Firma Kubesch genannt) mit ihren Kunden. Vom Kunden vorgesehene Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch die Firma Kubesch wirksam. Die Zusendung der Kubesch-Preisliste ist nicht als Angebot anzusehen. Auf allgemeine Offerte, Rundschreiben oder Preislisten eingehende Aufträge verpflichten die Firma Kubesch nicht zur Lieferung.

Formen, Fertigungsbehelfe und Einrichtungen sind Eigentum der Firma Kubesch, auch dann, wenn vom Kunden ein Formkostenbeitrag geleistet wurde und die Vorschläge und Entwürfe für den herzustellenden Artikel von ihm stammen.

Lieferbedingungen

Die Lieferung und Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen. Gefahr geht mit der Übergabe der Waren an Bahn oder Frächter auf den Kunden über. Eine ein- oder mehrmalige Zustellung von Waren von der Firma Kubesch frei Haus des Kunden gibt keinen Rechtsanspruch auf dauernde Gewährung dieser Vergünstigung. Die in einschlägigen Normen vorgesehenen Maße und die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten. Teillieferungen sind zulässig.

Lieferfristen

Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges wird übernommen. Die Folgen höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse bei der Firma Kubesch oder bei Dritten, mit denen die Firma Kubesch in Geschäftsverbindungen steht, zB Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden die Firma Kubesch von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geben ihr außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadenersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen.

Eigentumsvorbehalt

Die Firma Kubesch behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vereinigen. Er verpflichtet sich, an die Firma Kubesch auf deren Wunsch seine Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung an seine Abnehmer abzutreten und den zur Wirksamkeit erforderlichen Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Die Firma Kubesch ist im Falle einer Zession ferner jederzeit zur Verständigung der Abnehmer des Kunden berechtigt, die Zustimmung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung erlischt ohne weiteres, sobald über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Verkaufspreise der Firma Kubesch sowie alle Angebote und Berechnungen in €. Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders angegeben, 20 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und porto- und spesenfrei zahlbar. Eine Verzinsung von Voraus-Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen sind durch den Kunden grundsätzlich auf dessen Gefahr und Kosten auf das von uns auf den Fakturen angegebene Konto zu übersenden, Erfüllungsort für den Kunden ist Linz. Die Zurückhaltung oder die Aufrechnungen durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen, welcher Art immer, ist ausgeschlossen. Die Annahme von Wechseln an Zahlungsstatt setzt das schriftliche Einverständnis der Firma Kubesch Geschäftsleitung voraus. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Kubesch berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2 % p.A. über der Bankrate zu verrechnen, sofern ihr nicht höhere Kreditbeschaffungskosten entstehen. Ferner hat der säumige Kunde alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge in Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.

Gewährleistung

Für allenfalls auftretende Herstellungs- oder Materialfehler bei Erzeugnissen der Firma Kubesch oder Abweichungen von den einschlägigen Normen kommt die Firma Kubesch nach ihrer Wahl durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung auf. Lieferungen von Sekunda- bzw. Partieware erfolgen stets unter ausdrücklichem Ausschluss des Reklamationsrechtes betreffend optische Mängel und sonstige Qualitätsminderungen. Sollen die Artikel Mustern von früheren Lieferungen entsprechen, so werden Abweichungen vermieden, soweit dies technisch möglich ist. Bei erheblichen Abweichungen kann die Firma Kubesch nach ihrer Wahl entweder eine Ersatzlieferung vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücksendungen der beanstandeten Ware ist vor der Absendung das Einverständnis der Firma Kubesch einzuholen. Die Rücksendung hat für die Firma Kubesch spesenfrei zu erfolgen. Für Fahrzeugbereifungen und Runderneuerungen bestehen zusätzliche Gewährleistungsbedingungen der Erzeugerfirmen, soweit sie von den allgemeinen Gewährleistungsbedingungen abweichen, treten sie an deren Stelle, im übrigen ergänzen sie diese.

Haftung

Sofern durch das Gesetz nicht zwingend anders vorgeschrieben ist, haftet dir Firma Kubesch für eigenes Verschulden an das ihrer Erfüllungshilfen, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit, für den Entgang von Gewinn aufgrund verzögerter oder mangelhafter Lieferung, für Nachteile durch dadurch verursachte Betriebsstörungen, für Transportkosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch der mangelhaften gegen mangelfreie Ware entstehen. Für allfällige Aus- und Einbaukosten, für Obhut und Bearbeitungsschäden an Gegenständen, die sich zur Bearbeitung bei der Firma Kubesch befinden, sowie die vom Abnehmer des Kunden gegen diesen erhobene Ansprüche wird auch bei grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen. Dir Firma Kubesch haftet nicht für Sachschäden, die der Kunde als Unternehmer erleidet. Schadenersatzpflichten von der Firma Kubesch gegenüber den Abnehmern des Kunden, die ebenfalls Unternehmer sind, sind im selben Maße ausgeschlossen, wie jene gegenüber dem Kunden. Der Kunde der Firma Kubesch ist überdies verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung die ebenfalls bestehenden Ersatzansprüche seiner Abnehmer in entsprechender Weise zu beschränken, wenn dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschrift ausgeschlossen ist.

Verschiedenes

Die Firma Kubesch ist berechtigt, mit und gegen fällige und nichtfällige, auch künftige Forderungen aufzurechnen, die der Firma Kubesch gegen den Kunden zustehen bzw. die der Kunde gegen die Firma Kubesch hat.

Als Gerichtsstand wird für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart. Auf alle Lieferverträge, die die Firma Kubesch abschließt, ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes.